Sie verfügen darüber hinaus unter anderem über die IHK-Sachkunde-Prüfung gemäß § 34a GewO oder eine höherwertige Ausbildung, Erste-Hilfe-Qualifizierung (nicht älter als 2 Jahre), Brandschutzhelfer (nicht älter als 2 Jahre), Evakuierungshelfer (nicht älter als 2 Jahre) und wurden zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und 23) sowie zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz (DSGVO) schriftlich verpflichtet.